Widerrufsrecht

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Hallo zusammen, meine Kundin muss vor dem Ablauf der Widerrufsfrist mit Ihrer Dienstleistung beginnen und man kann das als Kunde normalerweise mit einer Checkbox o.ä. bei Kaufabschluss im E-Commerce in Kenntnis nehmen, Ist das bei Lexware Office und der Angebotsannahme im Kundencenter auch möglich oder wie wird das bisher gehandhabt? Rechtliche Grundlagen (§ 356 Abs. 4 BGB): Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers Der Verbraucher muss ausdrücklich zustimmen, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt. Die bloße Hinnahme der Erfüllung reicht nicht aus. Eine allgemeine Klausel in den AGB genügt ebenfalls nicht. Viele Grüße Tamara